Bereits Gewässer mit mittlerer hydraulischer Belastung weisen häufig steile Uferabbrüche auf. Oft fehlt den Ufern eine Flachwasserzone, in der ein schützendes Röhricht wachsen könnte. Es ist dann notwendig, zunächst eine flache Uferböschung bzw. eine submerse Berme aufzubauen, die bepflanzt werden kann. In vielen Fällen ist für die Entwicklung des Röhrichts ein zusätzlicher Schutz gegen Wellenschlag notwendig. Da die beschriebene Situation typisch für viele Gewässer ist, stehen in diesem Kapitel die Herstellung und der Schutz submerser Bermen und Ufervorschüttungen im Mittelpunkt.

Windstreichfläche Die Windstreichfläche beträgt > 50 m. Uferböschung Die Neigung der Uferböschung liegt zwischen 1 : 3 und 1 : 2. Submerse Uferböschung Die Neigung der submersen Uferböschung liegt zwischen > 1 : 5 und e Belastung vorwiegend durch Motor- und Sportboots- verkehr statt. Halbschattiger Standort Röhrichtwachstum ist durch Lage im Halbschatten nur eingeschränkt möglich.
Voraussetzung für die Entwicklung eines schützenden Röhrichts ist die Schaffung geeigneter Wuchsbedingungen. Da eine Röhrichtpflanzung nur im Bereich + 15 cm bis maximal – 30 cm erfolgversprechend ist, muss die Böschung in dieser Höhe zum Wasserspiegel durch eine Berme strukturiert sein. Davor sollte die Unterwasserböschung bis in eine Tiefe von etwa 100 cm Wassertiefe flach ausgezogen werden (Neigung 1 : 5 oder flacher).  Eine wasserseitige Begrenzung kann durchgeführt werden mit folgenden Maßnahmen: Vorschüttung Steinschüttung Kokoswalzen Xylitwalzen Steinwalzen

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